Auftrag

Die Aufgaben der Abteilung Gemeinden sind vielfältig. Sie ist für folgende Bereiche zuständig:

  • Allgemeine Aufsicht über die Gemeinden
  • Organisation von Wahlen und Abstimmungen
  • Aufsicht im Zivilstandswesen mit Beraterfunktion für Zivilstandsämter
  • Bearbeiten von Gesuchen um Erteilung des kantonalen Bürgerrechts
  • Bearbeiten von Gesuchen um Namensänderung
  • Führen des Stimmregisters für Auslandschweizer und -schweizerinnen
  • Vorprüfen von Initiativen und Feststellung des Zustandekommens von Initiativen und Referenden
  • Erteilen von Pflegekinderbewilligungen zwecks späterer Adoption
  • Bewilligen von Adoptionen
  • Auskünfte an Adoptivkinder nach Artikel 268c ZGB (Recht auf Kenntnis der Personalien der leiblichen Eltern)
  • Aufsicht im Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Zentralbehörde im Internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Überwachen des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland
  • Verfassen von Beschwerdeentscheiden für den Regierungsrat sowie das Justiz- und Sicherheitsdepartement
  • Erarbeiten von Gesetzesvorlagen, Vernehmlassungen und Antwortentwürfen für parlamentarische Vorstösse
  • Aufsicht über Teilungsbehörden
  • Sekretariat der Gemeindeschreiberprüfungskommission
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