Die Aufgaben der Abteilung Gemeinden sind vielfältig. Sie ist für folgende Bereiche zuständig:
- Allgemeine Aufsicht über die Gemeinden
- Organisation von Wahlen und Abstimmungen
- Aufsicht im Zivilstandswesen mit Beraterfunktion für Zivilstandsämter
- Bearbeiten von Gesuchen um Erteilung des kantonalen Bürgerrechts
- Bearbeiten von Gesuchen um Namensänderung
- Führen des Stimmregisters für Auslandschweizer und -schweizerinnen
- Vorprüfen von Initiativen und Feststellung des Zustandekommens von Initiativen und Referenden
- Erteilen von Pflegekinderbewilligungen zwecks späterer Adoption
- Bewilligen von Adoptionen
- Auskünfte an Adoptivkinder nach Artikel 268c ZGB (Recht auf Kenntnis der Personalien der leiblichen Eltern)
- Aufsicht im Kindes- und Erwachsenenschutz
- Zentralbehörde im Internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz
- Überwachen des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland
- Verfassen von Beschwerdeentscheiden für den Regierungsrat sowie das Justiz- und Sicherheitsdepartement
- Erarbeiten von Gesetzesvorlagen, Vernehmlassungen und Antwortentwürfen für parlamentarische Vorstösse
- Aufsicht über Teilungsbehörden
- Sekretariat der Gemeindeschreiberprüfungskommission