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Abteilung Gemeinden

Initiative und Referendum

Vor Beginn der Unterschriftensammlung – ausgenommen bei Volksreferenden – ist der Entwurf der Unterschriftenliste der zuständigen Behörde zur Vorprüfung einzureichen. In Luzern übernimmt diese Prüfung der kantonalen Initiativen die Abteilung Gemeinden im Auftrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes. Sie prüft, ob die Unterschriftenlisten den formellen Anforderungen genügen. Bei Gemeindeinitiativen ist der Entwurf der Unterschriftenliste zur Vorprüfung bei der Gemeindebehörde einzureichen.

Wichtiger Hinweis
Für das Zustandekommen einer kantonalen Verfassungsinitiative sind 5000 Unterschriften nötig, für eine Gesetzesinitiative 4000. Die Fristen für die Einreichung der Unterschriftenlisten für Volksbegehren auf kantonaler Ebene betragen ein Jahr seit der Veröffentlichung der Initiative, bei Gemeindeinitiativen und Referenden 60 Tage. Bei kantonalen Initiativen beginnt die Sammlungsfrist am Tag der Veröffentlichung der Initiative zu laufen, bei Gemeindeinitiativen und Referenden beginnt die Sammlungsfrist hingegen am Tag nach der Veröffentlichung zu laufen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Gemeindeinitiative finden Sie hier.

Eine Übersicht über die aktuell hängigen kantonalen Initiativen und Referenden finden Sie hier.