Vor Beginn der Unterschriftensammlung – ausgenommen bei Volksreferenden – ist der Entwurf der Unterschriftenliste der zuständigen Behörde zur Vorprüfung einzureichen. In Luzern übernimmt diese Prüfung der kantonalen Initiativen die Abteilung Gemeinden im Auftrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes. Sie prüft, ob die Unterschriftenlisten den formellen Anforderungen genügen. Bei Gemeindeinitiativen ist der Entwurf der Unterschriftenliste zur Vorprüfung bei der Gemeindebehörde einzureichen.
Wichtiger Hinweis
Für das Zustandekommen einer kantonalen Verfassungsinitiative sind 5000 Unterschriften nötig, für eine Gesetzesinitiative 4000. Die Fristen für die Einreichung der Unterschriftenlisten für Volksbegehren auf kantonaler Ebene betragen ein Jahr seit der Veröffentlichung der Initiative, bei Gemeindeinitiativen 60 Tage.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Gemeindeinitiative finden Sie hier.
Eine Übersicht über die aktuell hängigen kantonalen Initiativen und Referenden finden Sie hier.