Das Departementssekretariat des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, Abteilung Gemeinden, ist Bewilligungsbehörde und vollzieht die Gesetzgebung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.
Die Bewilligungsbehörde ist zuständig für:
- die Erteilung von Bewilligungen (Bewilligungsverfahren)
- die Feststellung, ob ein bewilligungspflichtiger Grundstückerwerb vorliegt oder nicht (Feststellungsverfahren)
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