Das Justiz- und Sicherheitsdepartement, Abteilung Gemeinden, ist zuständig für:
- Verfahren zur Aufnahme von Kindern im Hinblick auf eine Adoption (Pflegekinderbewilligung)
- Entscheide über die Adoption
- Auskünfte über die leiblichen Eltern, über deren direkte Nachkommen sowie über das Adoptivkind