Adoption

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement, Abteilung Gemeinden, ist zuständig für:

  • Verfahren zur Aufnahme von Kindern im Hinblick auf eine Adoption (Pflegekinderbewilligung)
  • Entscheide über die Adoption
  • Auskünfte über die leiblichen Eltern, über deren direkte Nachkommen sowie über das Adoptivkind
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen