Adoption

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement, Abteilung Gemeinden, ist zuständig für:

  • Verfahren zur Aufnahme von Kindern im Hinblick auf eine Adoption (Pflegekinderbewilligung)
  • Entscheide über die Adoption
  • Auskünfte über die leiblichen Eltern, über deren direkte Nachkommen sowie über das Adoptivkind