Aufsicht über die Teilungsbehörde

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement, Abteilung Gemeinden, ist Aufsichtsbehörde über die Teilungsbehörde.

Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehört insbesondere die Beurteilung von Beschwerden gegen das formelle Vorgehen sowie Beschwerden gegen die Geschäftstätigkeit der Teilungsbehörde.

Entscheide der Teilungsbehörde sind beim Justiz- und Sicherheitsdepartement, Abteilung Gemeinden, anfechtbar.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

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