In seiner Botschaft zum neuen Bürgerrechtsgesetz hielt der Bundesrat fest:
"Die Einbürgerung stellt den letzten Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration dar."
Eine Einbürgerung findet auf drei Ebenen statt: bei den Gemeinden, den Kantonen und beim Bund. Im Kanton Luzern koordiniert die Abteilung Gemeinden die Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern und erteilt im Auftrag des Justizdepartementes das kantonale Bürgerrecht.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Das digitale Formular, um als Gemeinde ein Einbürgerungsdossier an den Kanton zu übermitteln, finden Sie hier.