Voraussetzungen für eine Einbürgerung
Schweizerinnen und Schweizer erhalten das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht, wenn sie:
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In den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung während insgesamt drei Jahren in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben,
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Unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben
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In der Einbürgerungsgemeinde einen guten Ruf geniessen
Das Gesuch um Einbürgerung ist bei der entsprechenden Gemeinde einzureichen.