Einbürgerung von SchweizerInnen

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Schweizerinnen und Schweizer erhalten das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht, wenn sie:

  • In den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung während insgesamt drei Jahren in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben,
  • Unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben
  • In der Einbürgerungsgemeinde einen guten Ruf geniessen

Das Gesuch um Einbürgerung ist bei der entsprechenden Gemeinde einzureichen.

 

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen