Einbürgerung von SchweizerInnen

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Schweizerinnen und Schweizer erhalten das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht, wenn sie:

  • In den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung während insgesamt drei Jahren in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben,
  • Unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben
  • In der Einbürgerungsgemeinde einen guten Ruf geniessen

Das Gesuch um Einbürgerung ist bei der entsprechenden Gemeinde einzureichen.