Allgemeines zum Schweizer Bürgerrecht

Schweizer oder Schweizerin ist, wer mindestens ein kommunales, ein kantonales sowie das eidgenössische Bürgerrecht besitzt. Diese drei Bürgerrechte sind voneinander abhängig.

Beispiel

Sie sind Bürgerin der Schweiz, des Kantons Luzern und der Gemeinde Hochdorf. Wer Bürgerin von Hochdorf ist, ist automatisch auch Bürgerin des Kantons Luzern.

Schweizerinnen und Schweizer haben Rechte und Pflichten:

  • Sie können an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen
  • Sie können wann immer sie wollen ein- und ausreisen
  • Junge Männer leisten in der Regel Militärdienst

Hinweis

Schweizerinnen und Schweizer benötigen einen Pass oder eine Identitätskarte zum Reisen oder um sich auszuweisen. Für den Aufenthalt in der Schweiz ist er jedoch nicht zwingend.

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