Fragen zur Aufsicht über die Teilungsbehörde

Wer ist Aufsichtsbehörde über die Teilungsbehörde?
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement, Abteilung Gemeinden, ist Aufsichtsbehörde über die Teilungsbehörde.

Welches sind die Aufgaben der Aufsichtsbehörde?
Die Überprüfung der Aufsichtsbehörde ist beschränkt und erstreckt sich auf das formelle Vorgehen, Kompetenzüberschreitungen, Pflichtverletzungen einschliesslich Mangel an Initiative oder Untätigkeit sowie Verletzung der Interessen der am Nachlass Beteiligten. Die Aufsichtsbehörde prüft somit die Einhaltung der Sorgfaltspflicht, die unangemessene, unsachliche oder willkürliche Handlungen ausschliesst. 

Was liegt nicht in der Kompetenz der Aufsichtsbehörde?
Nicht Gegenstand der Überprüfung ist die Richtigkeit von Entscheiden, die im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens getroffen wurden. Die Aufsichtsbehörde hat keine Überprüfungsbefugnis in Bezug auf materielle Erbrechtsfragen. Solche hat ausschliesslich das Gericht zu beurteilen.

Wer ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Teilungsbehörde?
Entscheide der Teilungsbehörde können beim Justiz- und Sicherheitsdepartement, Abteilung Gemeinden, angefochten werden.

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