Gemeindeaufsicht und -organisation

Die Abteilung Gemeinden ist Bindeglied zwischen Kanton und Gemeinden.

Die allgemeine Aufsicht über die Gemeinden trägt dazu bei, die demokratischen und rechtsstaatlichen Mindestanforderungen in den Gemeinden zu gewährleisten. Sie wird anlassbezogen wahrgenommen. Konkrete Aufgaben sind:

  • Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder. Bei Korporationsgemeinden nimmt die Abteilung Gemeinden überdies die Vereidigung von neugewählten Schreibern und Mitgliedern der Rechnungskommission vor.
  • Instruktion des Entscheides über den streitigen Ausstand von Gemeinderatsmitgliedern zuhanden des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD), wenn die verbleibenden Mitglieder hierfür nicht mehr beschlussfähig sind. Den Entscheid fällt das JSD.
  • Entscheid über das weitere Vorgehen oder in der Sache selber, wenn der Gemeinderat nicht beschlussfähig ist.
  • Erstreckung der Behandlungsfrist von Gemeindeinitiativen.
  • Behandlung von Aufsichtsbeschwerden und -anzeigen, soweit nicht ein Organ der Fachaufsicht zuständig ist.
  • Erteilung von Auskünften an Gemeinden und Private auf dem Gebiet des Gemeinderechts.

Für die Finanzaufsicht über die Gemeinden ist das Finanzdepartement zuständig.

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