Personen, die im Kanton Luzern wohnen oder die im Ausland wohnen und das Bürgerrecht einer Luzerner Gemeinde besitzen, können bei der Abteilung Gemeinden ein Gesuch um Namensänderung einreichen. Wir prüfen, ob achtenswerte Gründe für die Namensänderung vorliegen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, bewilligen wir die Namensänderung mit einem Entscheid.
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