Vorgehen bei Namensänderungen

Das Verfahren wird durch ein begründetes Gesuch um Namensänderung an die Abteilung Gemeinden eingeleitet. Aus diesem muss erkennbar sein, welche Änderung des Namens gewünscht wird und wieso. Insbesondere sind die Gründe darzulegen, die eine Namensänderung rechtfertigen können.

In jedem Fall ist dem Gesuch eine Wohnsitzbestätigung beizulegen, da wir nur Gesuche von Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern bearbeiten können. Die weiteren nötigen Belege richten sich je nach beabsichtigter Änderung. Es ist gut möglich, dass wir im Verlaufe des Verfahrens weitere Unterlagen einfordern. Die Behandlungsdauer der Gesuche hängt von deren Komplexität ab. Gesuche um Vornamensänderung oder einfache Familiennamensänderungen können wir in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen behandeln, die übrigen dauern rund 3-4 Monate (sofern alle nötigen Unterlagen vorliegen). Die Kosten für eine Namensänderung oder deren Abweisung liegen je nach Aufwand zwischen 275 und 700 Franken.

Welche Namen werden geändert?

Bei der Abteilung Gemeinden werden pro Jahr rund 230 Gesuche für eine Namensänderung eingereicht. Rund die Hälfte betrifft eine Änderung des Familiennamens, die andere Hälfte betrifft den Vornamen.

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