Abteilung Gemeinden

Änderung des Vornamens

Der erste Vorname soll geändert werden

Beispiele: Hanna statt Johanna, Peter statt Hanspeter, Jessica statt Katharina

Die gesuchstellende Person hat durch 4-5 Belege (Briefe, Karten, Ausweise, Diplome usw.) nachzuweisen, dass sie den Vornamen in der neuen Schreibweise seit mehr als 2 Jahren verwendet. Weiter erforderlich sind:

  • schriftliches Gesuch mit Antrag und Begründung
  • Personenstandsausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde)
  • Wohnsitzbestätigung der Gemeinde

Ein zweiter (dritter) Vorname soll angefügt oder gestrichen werden

Beispiele: Alfred Moritz statt Alfred, Maria Anna Sophie statt Maria

Es ist lediglich ein Antrag auf Bewilligung der Führung eines (oder mehrerer) weiterer Vornamen nötig. Der Gebrauch dieses Namens über eine gewisse Zeitspanne ist nicht nachzuweisen. Dem Gesuch sind beizulegen:

  • schriftliches Gesuch mit Antrag und Begründung 
  • Personenstandsausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde)
  • Wohnsitzbestätigung der Gemeinde

Hinweis

Kann der Gebrauch des Vornamens über die erforderliche Zeitspanne nicht belegt werden, kann ein achtenswerter Grund für die Namensänderung unter Umständen auch auf andere Weise (z. B. fachärztlicher Bericht) nachgewiesen werden.

Transidentität

Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ab 1. Januar 2022 ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt ändern lassen.

 

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