Der erste Vorname soll geändert werden
Beispiele: Hanna statt Johanna, Peter statt Hanspeter, Jessica statt Katharina
Die gesuchstellende Person hat durch 4-5 Belege (Briefe, Karten, Ausweise, Diplome usw.) nachzuweisen, dass sie den Vornamen in der neuen Schreibweise seit mehr als 2 Jahren verwendet. Weiter erforderlich sind:
- schriftliches Gesuch mit Antrag und Begründung
- Personenstandsausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde)
- Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
Ein zweiter (dritter) Vorname soll angefügt oder gestrichen werden
Beispiele: Alfred Moritz statt Alfred, Maria Anna Sophie statt Maria
Es ist lediglich ein Antrag auf Bewilligung der Führung eines (oder mehrerer) weiterer Vornamen nötig. Der Gebrauch dieses Namens über eine gewisse Zeitspanne ist nicht nachzuweisen. Dem Gesuch sind beizulegen:
- schriftliches Gesuch mit Antrag und Begründung
- Personenstandsausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde)
- Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
Hinweis
Kann der Gebrauch des Vornamens über die erforderliche Zeitspanne nicht belegt werden, kann ein achtenswerter Grund für die Namensänderung unter Umständen auch auf andere Weise (z. B. fachärztlicher Bericht) nachgewiesen werden.
Transidentität
Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ab 1. Januar 2022 ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt ändern lassen.