Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage sind Schutzbauten von grosser Bedeutung. Damit der Grundsatz «ein Schutzplatz pro Einwohnerin und Einwohner» weiterhin gewährleistet werden kann, hat der Bundesrat vergangenen Oktober Änderungen der Zivilschutzverordnung (ZSV) im Bereich Schutzbauten gutgeheissen und die Dachstrategie Schutzbauten zur Kenntnis genommen. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates.
Der Bundesrat verfolgt dabei zwei Ziele: Einerseits soll der Werterhalt der bestehenden Schutzbauinfrastruktur sichergestellt werden. Andererseits soll das Netzwerk der Schutzbauten weiterentwickelt und geprüft werden, welche bestehenden Infrastrukturen künftig als alternative Schutzeinrichtungen – beispielsweise für Pendlerinnen und Pendler – genutzt werden könnten.
Die Revision der Zivilschutzverordnung
Ein wichtiger Meilenstein für den Werterhalt bildet die Revision der Zivilschutzverordnung mit den angepassten Bestimmungen zu den Schutzbauten. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- der Ersatz von Schutzbaukomponenten, beispielsweise Ventilations- und Filteraggregaten;
- die Anpassung der Schutzraumbaupflicht:
- Ausweitung der Pflicht auf Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen;
- Erhöhung und Vereinheitlichung des Ersatzbeitrags auf CHF 1'400 pro Schutzplatz.
Ersatzbeiträge werden erhoben, wenn bei einem Bauvorhaben kein Schutzraum erstellt wird. Sie fliessen in einen kantonalen Fonds und dienen der Erstellung öffentlicher Schutzräume sowie dem Werterhalt privater und öffentlicher Schutzräume.
Für die Schutzanlagen der Führungsorgane und des Zivilschutzes, die nicht nur bei bewaffneten Konflikten, sondern auch bei Katastrophen und Notlagen benötigt werden, ist ein Erneuerungsprogramm vorgesehen. In den nächsten 15 Jahren sollen rund 200 Schutzanlagen modernisiert werden. Dafür sind Investitionen von insgesamt rund 220 Millionen Franken vorgesehen.
Dachstrategie Schutzbauten
Die Dachstrategie Schutzbauten bestätigt, dass die Schutzräume am Wohnort auch künftig das zentrale Element zum Schutz der Bevölkerung bilden. Der Grundsatz «ein Schutzplatz pro Einwohnerin und Einwohner» bleibt bestehen. Deshalb soll der Werterhalt der bestehenden Schutzräume langfristig sichergestellt werden.
Gleichzeitig trägt die Dachstrategie der veränderten Mobilität der Bevölkerung Rechnung. Personen, die sich im Ereignisfall nicht an ihrem Wohnort aufhalten – insbesondere Pendlerinnen und Pendler in grösseren Städten und Ballungsräumen – sollen künftig zusätzlich geschützt werden. Dazu prüft das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), welche bestehenden unter- oder oberirdischen Infrastrukturen als alternative Schutzeinrichtungen genutzt werden könnten. Diese sollen einen temporären Minimalschutz bieten und die bestehenden Schutzräume ergänzen, nicht ersetzen. Ein Variantenentscheid des Bundesrates zu den alternativen Schutzeinrichtungen ist Anfang 2027 vorgesehen.
Orientierungsveranstaltung
Die Abteilung Zivilschutz des Kantons Luzern organisiert im Februar 2027 eine Orientierungsveranstaltung zu den Änderungen der Zivilschutzverordnung und zur Dachstrategie Schutzbauten. Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:
- Änderungen der Zivilschutzverordnung im Bereich Schutzbauten und deren Auswirkungen auf die Gemeinden
- Aktueller Stand des Projekts «Alternative Schutzeinrichtungen»
- Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden
Eingeladen sind die Leiterinnen und Leiter Bauten sowie die zuständigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.
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- Mittwoch, 17. Februar 2027, vormittags
- Mittwoch, 17. Februar 2027, nachmittags
- Montag, 22. Februar 2027, nachmittags
- Freitag, 26. Februar 2027, vormittags
Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement
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