Die Gemeinden können verdächtige Unterschriftensammlungen beim Bund melden. Das Meldeformular wurde überarbeitet. Der Meldeprozess wird dadurch deutlich einfacher.
Seit November 2024 haben die Gemeinden die Möglichkeit, Verdachtsfälle und Auffälligkeiten bei Unterschriftensammlungen bei der Bundeskanzlei zu melden. Dies ist über ein neues Online-Meldeformular der Bundeskanzlei rasch und unkompliziert möglich.
An Wichtigkeit gewann das Monitoring zuletzt Ende September 2024, als bekannt wurde, dass schweizweit bei verschiedenen Volksinitiativen und Referenden Unterschriften gefälscht worden sind. Im Kanton Luzern liegen keine Verdachtsfälle für systematische Fälschungen vor.
Die Bundeskanzlei hat nun das Meldeformular optimiert. Neu setzt der Bund auf eine eigene Lösung unabhängig von externen Anbietern. Das neue Tool kommt in einem neuen Erscheinungsbild daher und hat für die Gemeinden Vorteile. Mit dem neuen Formular können sie direkt Scans von verdächtigen Unterschriftenlisten einreichen. Damit wird der Meldeprozess medienbruchfrei und deutlich einfacher. Neu können zudem auch Privatpersonen und andere Organisationen Meldungen erstatten. Die anzugebenden Informationen sowie die Melde-Kriterien ändern sich nicht. Der Link für das Melden von Verdachtsfällen bleibt der Gleiche.
Wie Unterschriftenlisten für eidgenössische Volksbegehren korrekt ausgefüllt werden, zeigt dieses Erklärvideo der Bundeskanzlei.
Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement
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