Seit 2013 unterstützt der Kanton Luzern innovative Projekte, die im Interesse mehrerer Gemeinden liegen und deren Zusammenarbeit fördern, mit finanziellen Beiträgen. Seit diesem Sommer werden die Gesuche ausschliesslich vom Justiz- und Sicherheitsdepartement bearbeitet.
Zusammenarbeit lohnt sich: Gemeinden, die Projekte gemeinsam angehen und damit die interkommunale Zusammenarbeit fördern, werden seit der Revision des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vom Kanton finanziell unterstützt. Insbesondere für Projekte, die organisatorische Vereinfachungen bringen, wie zum Beispiel Gemeindefusionen, werden Beiträge an Gemeinden oder regionale Entwicklungsträger vergeben. Bewilligungen für solche Projekte können seit diesem Sommer schneller bearbeitet werden, da neu das Justiz- und Sicherheitsdepartement allein über die Vergabe der Beiträge entscheidet.
Für die Projekte gelten folgende Bedingungen, damit Unterstützung gesprochen wird:
- Die Projekte sind gemeinsam – unter Beteiligung von mindestens zwei Gemeinden – realisierbar.
- Sie müssen strukturelle Vereinfachungen ermöglichen oder in Richtung Fusion weiterentwickelbar sein.
- Sie sollen die Effizienz der Verwaltung steigern.
- Sie müssen klar von Alltagsaufgaben der Gemeinden abgegrenzt sein und dürfen nicht rein koordinativen Charakter haben.
Jährlich stehen dafür 50 000 Franken zur Verfügung. Wie hoch diese Beträge für ein Projekt sind, bemisst sich anhand verschiedener Faktoren, wie Innovationsgehalt und Anzahl der beteiligten Gemeinden und deren Einwohnerzahl, und beträgt maximal 50 Prozent der anrechenbaren Projektkosten.
Nähere Informationen zu den Gesuchen und Beiträgen von Zusammenarbeitsprojekten finden Sie hier.
Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement
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