Massnahmen für sichere und transparente Unterschriftensammlungen

Im Kanton Luzern gibt es keine Hinweise auf systematische Unregelmässigkeiten oder Fälschungen von Unterschriften. Trotzdem setzt sich das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) im Rahmen eines Konsultationsverfahrens der Bundeskanzlei dafür ein, dass schweizweit klare Regeln und Standards bestehen.

Die direkte Demokratie lebt davon, dass die Bevölkerung Vertrauen in ihre Instrumente hat. Dazu gehört insbesondere auch die Integrität von Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden.

Das JSD unterstützt deshalb Massnahmen, die Missbräuche – wie etwa das Fälschen von Unterschriften – verhindern sollen. Ein zentrales Element bildet dabei der Verhaltenskodex, der sich an alle Akteurinnen und Akteure (Komitees und Organisationen, politische Parteien, kommerzielle Anbieter, Behörden) von Unterschriftensammlungen richtet. Die Bundeskanzlei ist daran, die Antworten der Kantone aus der Vernehmlassung auszuwerten.

Alle Massnahmen zielen darauf ab, die Transparenz bei Unterschriftensammlungen zu erhöhen. Die wichtigsten Inhalte, die der Verhaltenskodexes regelt, sind:

  • Personen, die eine Unterschrift leisten, sollen klar erkennen können, von wem die Unterschriften gesammelt werden – ob von politischen Parteien oder von kommerziellen Anbietern.
  • Parteien und Komitees dürfen Aufträge für Unterschriftensammlungen nur an kommerzielle Anbieter vergeben, die dem Verhaltenskodex beigetreten sind.
  • Die beauftragenden Parteien und Komitees veröffentlichen eine Liste aller von ihnen mandatierten kommerziellen Anbieter. Die Namen dieser Anbieter müssen zudem auf den Unterschriftenlisten aufgeführt sein.
  • Alle Unternehmen, die Unterschriften sammeln und dem Verhaltenskodex beigetreten sind, werden zusätzlich in einem öffentlichen Register aufgeführt.

Um die Wirksamkeit des Kodex zu überprüfen, unterstützt das JSD eine jährliche Wirkungsanalyse durch die Bundeskanzlei, wie sie in der Vorlage vorgeschlagen wird. Erste Auswertungen sollen aus Sicht des JSD bereits vor Ablauf des ersten Jahres erfolgen, damit nötige Anpassungen rechtzeitig umgesetzt werden können. Aus Sicht des JSD könnte die Wirkung des Kodex verbessert werden, wenn eine Kontrolle oder Aufsicht über die Einhaltung der im Kodex erwähnten Massnahmen vorgesehen würde. Eine solche Kontrolle ist in der Vernehmlassungsvorlage bisher nicht vorgesehen. Diese Kontrolle müsste durch ein unabhängiges Gremium erfolgen, das beispielsweise durch die Teilnehmenden des Kodex finanziert würde. Falls sich zeigen würde, dass auf dem Weg der Selbstregulierung die Massnahmen des Kodex nicht greifen, so sind aus Sicht des JSD auf Bundesebene gesetzliche Vorgaben notwendig. Das JSD verfolgt daher die Umsetzung des Kodex und seine Wirkungen gespannt und ergreift falls notwendig Massnahmen.

Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement

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