Positive Erfahrungen in anderen Kantonen und ein sicheres System veranlassen den Kanton, E-Voting erneut versuchsweise einzuführen.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern begrüsst die versuchsweise Wiedereinführung von E-Voting und steht weiteren Schritten in diese Richtung offen gegenüber. E-Voting bietet verschiedene Vorteile:
- Orts- und zeitunabhängige Stimmabgabe,
- Verhinderung ungültiger Stimmen,
- rechtzeitige Stimmabgabe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer,
- Erleichterung für Menschen mit Beeinträchtigungen,
- sichere Ergebnisermittlung,
- weniger administrativer Aufwand für Urnenbüros
- Chance, die digitale Generation für die Stimmabgabe zu mobilisieren.
Die Schweizerische Post bietet ein System an, welches die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundes erfüllt. Das System wird seit 2023 in Basel-Stadt, Thurgau, St. Gallen und seit 2024 auch in Graubünden genutzt. Generell gilt bei der Einführung von E-Voting beim Bund und in den Kantonen der Grundsatz «Sicherheit vor Tempo».
Die Rückmeldungen der Kantone und des Bundes sind durchwegs positiv. E-Voting wurde erfolgreich bei mehreren eidgenössischen Abstimmungen, den Nationalratswahlen sowie den kantonalen Wahlen in St. Gallen eingesetzt. Die Kantone St. Gallen und Graubünden weiten E-Voting zudem bereits auf weitere Gemeinden aus. Von Beginn weg nutzten mehr als die Hälfte der abstimmenden Auslandschweizerinnen und -schweizer E-Voting.
Mit der Verabschiedung des Aufgaben- und Finanzplanes 2025-2028 im Oktober 2024 hat der Kantonsrat die nötigen Mittel für die Wiedereinführung von E-Voting genehmigt.
Wie und wann wird E-Voting getestet?
Die Vorbereitungsarbeiten beginnen Anfang 2025, damit im zweiten Halbjahr 2026 der erste Urnengang mit E-Voting stattfinden kann. Die ersten zwei Jahre soll E-Voting nur für Auslandschweizerinnen und -schweizer verfügbar sein. Ab 2028 sollen dann auch Luzernerinnen und Luzerner in Pilotgemeinden sowie Personen mit (Seh-) Behinderung teilnehmen können. Bis 2029 wird das Projekt evaluiert und über eine Weiterführung entschieden. Je nach Ergebnis der Auswertung wird ein entsprechender Kredit zur Fortführung von E-Voting beantragt. Die Entwicklungen auf Bundesebene werden dabei berücksichtigt. Auch die gesetzlichen Grundlagen auf Kantonsebene müssten allenfalls angepasst werden. E-Voting soll über den Onlineschalter my.lu.ch bereitgestellt werden.
Medien Justiz- und Sicherheitsdepartement
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