Neuer Leitentscheid mit Relevanz für Gemeinden

Mit Stimmrechtsbeschwerde kann die Rüge vorgebracht werden, der ausgabenrechtliche Grundsatz der Einheit der Materie werde dadurch verletzt, dass ein einziger, unteilbarer Gegenstand in unzulässiger Weise getrennt zur Abstimmung unterbreitet werde. Die Ausgabenbewilligung darf sich nur dann auf mehrere Gegenstände beziehen, wenn die Ausgaben sich gegenseitig bedingen oder einem gemeinsamen Zweck dienen, der zwischen ihnen eine enge sachliche Verbindung schafft. AG

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