Abteilung Gemeinden

Wiedereinbürgerung

Eine Wiedereinbrügerung setzt voraus, dass die Person in früherer Zeit schon einmal im Besitz des Schweizer Bürgerrechts war. Am häufigsten wird ein Wiedererwägungsgesuch von Frauen gestellt, die durch Heirat eines ausländischen Mannes das Schweizer Bürgerrecht verloren hatten.

Vorgehen

Für die Wiedereinbürgerung muss ein Gesuch an das Staatssekretariat für Migration (SEM) geschickt werden. Das Formular ist bei der Wohngemeinde zu beziehen.

  • Das SEM prüft das Gesuch und schickt es in der Folge an die Abteilung Gemeinden
  • Die Abteilung Gemeinden prüft die Personalien anhand des Familienregisters und erstellt Antrag an das SEM
  • Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erhält die Abteilung Gemeinden einen rechtskräftigen Entscheid. Sie verschickt ihn zur endgültigen Registrierung im Zivilstandsregister ans Zivilstandsamt der Heimatgemeinde
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