Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einem Doppelbürger/einer Doppelbürgerin das Schweizer-, Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen.
Dies geschieht dann, wenn das Verhalten der Person den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist.