Entzug

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einem Doppelbürger/einer Doppelbürgerin das Schweizer-, Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen.

Dies geschieht dann, wenn das Verhalten der Person den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist. 

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