Nichtigerklärung

Bei Verdacht auf Erschleichung des Schweizer Bürgerrechts kann ein Verfahren um Nichtigerklärung der Einbürgerung eröffnet werden.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Ehe nur zu Einbürgerungszwecken geschlossen wurde. Im Rahmen solcher Verfahren von Nichtigerklärungen befragt die Abteilung Gemeinden die betroffenen Personen im Auftrag des Bundes.