Regierungsrat schafft Grundlage für neue E-Voting-Versuche

Der Regierungsrat hat die kantonale E-Voting-Verordnung vollständig überarbeitet. Mit der Revision schafft er die rechtliche Grundlage, um das elektronische Abstimmen und Wählen ab 2026 versuchsweise wieder einzuführen.

Zwischen 2026 und 2029 sollen schrittweise neue E-Voting-Versuche durchgeführt werden. Ab September 2026 können zunächst Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch abstimmen. Ab 2028 ist geplant, E-Voting auch in ausgewählten Pilotgemeinden – etwa in der Stadt Luzern – einzuführen.

Die Sicherheit des Systems hat dabei höchste Priorität. Der Kanton Luzern setzt auf das E-Voting-System der Schweizerischen Post. Dieses erfüllt die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundes und ist bereits in vier anderen Kantonen erfolgreich im Einsatz. Mit der überarbeiteten Verordnung schafft der Regierungsrat die Voraussetzungen für eine moderne, sichere und bürgerfreundliche Stimmabgabe.

Für Stimmberechtigte im Inland besonders relevant: Die Verordnung führt neu ein Anmeldeverfahren für E-Voting ein. Angemeldete Personen sollen künftig ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen digital erhalten – einzig der Stimmrechtsausweis wird weiterhin per Post zugestellt.

Vor Abschluss des Projekts bis 2029 wird geprüft, ob E-Voting dauerhaft eingeführt werden soll. Über eine mögliche definitive Einführung entscheidet der Kantonsrat.

Häufige Fragen rund um E-Voting im Kanton Luzern

Warum will der Kanton Luzern E-Voting versuchsweise testen?
Seit 2023 führen verschiedene andere Kantone erfolgreich versuchsweise E-Voting durch (Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau, Graubünden). Die Schweizerische Post bietet ein System an, welches die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundes erfüllt. Der Regierungsrat sieht daher den Zeitpunkt für gekommen, als Kanton bei E-Voting-Versuchen mitzuwirken. Denn E-Voting bringt unter anderem folgende Vorteile:

  • Orts- und zeitunabhängige Stimmabgabe;
  • ungültige Stimmabgaben werden verhindert;
  • rechtzeitige Stimmabgabe für Auslandschweizer/innen;
  • Erleichterungen für Menschen mit einer Behinderung;
  • sichere Ergebnisermittlung und weniger administrativen Aufwand für Urnenbüros.

Mit E-Voting sieht der Regierungsrat zudem die Chance, auch jüngere Menschen («digital natives») zu erreichen.

Bereits in den Jahren 2010 bis 2019 konnten Auslandschweizerinnen und -schweizer des Kantons Luzern den elektronischen Stimmkanal auf dem System des Kantons Genf nutzen. Von jenen, die ihr Stimmrecht ausübten, nutzten über 60 Prozent diese Möglichkeit der Stimmabgabe. Da der Genfer Staatsrat 2019 die Einstellung des damaligen E-Voting-Systems beschloss, steht dieser zusätzliche Stimmkanal für die Luzerner Stimmberechtigten im Ausland seither nicht mehr zur Verfügung.

Die Sicherheit soll höchste Priorität haben – wie will der Kanton diese Sicherheit garantieren?
Die Sicherheitsanforderungen für E-Voting in der Schweiz sind vom Bund gesetzlich festgelegt. So ist beispielsweise die elektronische Stimmabgabe auf höchstens 30 Prozent des kantonalen Elektorats beschränkt, wobei zusätzlich die Limite von 10 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats nicht überschritten werden darf. Eine flächendeckende Einführung von E-Voting ist daher zurzeit nicht zulässig. Die Sicherheitsanforderungen werden laufend an neue technologische Entwicklungen und Bedrohungen angepasst. Bund und Kantone arbeiten aus diesem Grund eng mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft zusammen. Kritische Systemteile liegen auf getrennten, teils nicht vernetzten Infrastrukturen. Der Zugang zu sensiblen Bereichen ist nur möglich mit dem Mehr-Augen-Prinzip.

Auch Transparenz ist beim E-Voting-Projekt und der Sicherheit zentral: Quellcode und Dokumentation sind öffentlich einsehbar und werden von Fachleuten geprüft. Ergänzend gibt es unabhängige Audits und Bug-Bounty-Programme, damit Schwachstellen frühzeitig aufgedeckt und behoben werden können.

Der neue Versuch ist befristet bis 2029. Welche Kosten entstehen und wie geht es danach weiter?
Für die Projektphase von vier Jahren fallen beim Kanton Kosten im Rahmen von rund 2,9 Millionen Franken an. Im Jahr 2029 soll eine Evaluation über die Weiterführung von E-Voting durchgeführt werden. Fällt diese Evaluation positiv aus, wird der Kantonsrat über die Weiterführung von E-Voting im Kanton Luzern entscheiden.

Weitere aktuelle Infos zu E-Voting finden sich auf der Homepage E-Voting Kanton Luzern

Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement

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