Ab diesem Jahr ist die aktualisierte Gebührenverordnung der Gemeinden in Kraft

Im Auftrag des Regierungsrates und gestützt auf das Gebührengesetz haben 2024 alle Departemente und Dienststellen ihre Gebührenregelungen überprüft, da die Gebührenordnungen in der Regel alle zwei Jahre der Kostenentwicklung anzupassen sind. Nach der Vernehmlassung bei den Gemeinden und den Parteien beschloss der Regierungsrat verschiedene Anpassungen.

Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass zusätzliche Gebührenberechnungen in Gemeinden neu nach Zeitaufwand verrechnet werden anstelle der Verrechnung einzelner Arbeitsschritte. Die untere Grenze für die Spruchgebühren bei einem Entscheid wurde von 200 auf 300 Franken erhöht. Zudem werden diverse Gebühren wie zum Beispiel die Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung (neu 13 statt zwölf Franken) an die Teuerung angepasst. Die Änderungen sind per 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Die einzelnen Gebühren sind hier in der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden ersichtlich.

Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement

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