Im Frühjahr und Frühsommer 2026 führt die Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern Schulungen zum Thema ordentliche Einbürgerungen durch. Das Angebot richtet sich insbesondere an neu gewählte Kommissionsmitglieder sowie an Verwaltungspersonal, das erstmals mit Einbürgerungsverfahren betraut ist.
Im Rahmen ihrer Aufgaben führt die Abteilung Gemeinden regelmässig Weiterbildungen zu verschiedenen Themen durch (vgl. Gemeindenewsletter Nr. 2/2024). So finden in diesem Jahr in der ersten Jahreshälfte zweimal Schulungen zum Thema ordentliche Einbürgerungen statt. Grundsätzlich werden diese nach den ordentlichen Neuwahlen durchgeführt, um neu gewählte Kommissionsmitglieder und neu zuständiges Verwaltungspersonal gezielt zu unterstützen. Anlass für das aktuelle Schulungsangebot sind die personellen Veränderungen seit den ordentlichen Gemeindewahlen 2024. In vielen Gemeinden kam es zu Wechseln in den Einbürgerungsbehörden oder zur Einführung neuer Einbürgerungskommissionen.
Angesprochen sind vor allem Kommissionsmitglieder sowie Mitarbeitende der Gemeindeverwaltungen, die neu mit der Durchführung von Einbürgerungsverfahren befasst sind. Das Interesse seitens der Gemeinden ist gemäss einer Umfrage gross: Rund 100 Personen haben ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet.
Die Schulungen dauern jeweils einen halben Tag. Sie vermitteln einen umfassenden Überblick über das ordentliche Einbürgerungsverfahren. Behandelt werden unter anderem die Abläufe auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene, die jeweiligen Zuständigkeiten, und anhand von Fallbeispielen die massgebenden Verfahrensgrundsätze sowie die materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Ziel der Schulungen ist es, die Gemeinden bei der rechtssicheren und einheitlichen Anwendung der Einbürgerungsvorschriften zu unterstützen.
Die Gemeinden werden in den kommenden Tagen direkt über die genauen Kursdaten und die Anmeldungsmodalitäten für den Kurs informiert.
Das Kantonale Bürgerrechtsgesetz des Kantons Luzern erlaubt ordentliche Einbürgerungen durch die Gemeindeversammlung, den Gemeinderat, das Gemeindeparlament oder eine Kommission. Es liegt in der Gemeindeautonomie jeder Gemeinde, die für sie passende Form zu bestimmen. Aktuell sind in 49 Gemeinden eine Kommission, in 29 Gemeinden die Gemeindeversammlung und in einer Gemeinde der Gemeinderat (auf Antrag einer Kommission) für den Beschluss über die ordentliche Einbürgerung zuständig. Nicht zulässig ist die Einbürgerung an der Urne. Tendenziell werden in Gemeinden mit vielen Einbürgerungen eher Kommissionen eingesetzt, weil in diesem Fall mehrere Sitzungen pro Jahr angesetzt werden können. Dagegen ist in Gemeinden mit weniger Einbürgerungen eher die Gemeindeversammlung zuständig, weil diese Versammlungen grundsätzlich nur zweimal pro Jahr stattfinden.
Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement
zum nächsten Artikel