Tipps und Hinweise für attraktivere Gemeindeversammlungen

Um die Partizipation an den Gemeindeversammlungen zu verbessern, sind Tipps und Hinweise entwickelt worden. Durch sie soll diese wichtige Institution der direkten Demokratie attraktiver und die Teilnahme am politischen Leben in der Gemeinde gesteigert werden. Die Tipps gehen auf eine Motion im Kantonsrat aus dem Jahr 2022 zurück.

Abends nochmals aus dem Haus oder doch lieber in der heimeligen Stube bleiben? Eine Frage, die sich immer mal wieder stellt. Die Teilnahme an einer Gemeindeversammlung ist von den behandelten Themen und deren Bedeutung für die Gemeinde abhängig. Wichtige Entscheide ziehen mehr Bürgerinnen und Bürger an. Die direkte Betroffenheit spielt ebenfalls eine Rolle. Auch die Länge der Versammlung und die Art und Weise wie sie durchgeführt wird, kann ausschlaggebend für eine Teilnahme sein. Ausserdem ist die Identifikation mit dem Wohnort ein wichtiger Faktor, um an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und mitzuentscheiden.

Tipps für verschiedene Phasen
Die Abteilung Gemeinden hat ein Dokument mit einer Auswahl an Hinweisen und Tipps in Absprache mit dem Verband für Luzerner Gemeinden (VLG) erstellt. Diese sind in die Phasen vor, an und nach der Gemeindeversammlung unterteilt. Nachfolgend eine kurze Auswahl der Vorschläge. Das vollständige Merkblatt mit den Hinweisen und Tipps finden Sie hier.

  • Die Gemeindeversammlung auf allen möglichen Kanälen bekannt machen (auch digitale Kommunikationsmittel)
  • Länge, Sprache, Aufbau sowie Gestaltung der Unterlagen und insbesondere der Abstimmungsbotschaft überprüfen (Zielgruppengerecht aufbereiten)
  • Zeitpunkt der Versammlung regelmässig wechseln
  • Ambiente schaffen, in dem Wortmeldungen willkommen sind
  • Fragerunde einführen und Möglichkeit für Feedbacks geben
  • Nach der Gemeindeversammlung Apéro durchführen und Gemeindeversammlung auch als Netzwerkanlass ausgestalten.

Die Erarbeitung der Tipps und Hinweise geht auf die Motion M839 des damaligen Kantonsrats Armin Hartmann zurück. Diese verlangte, im Stimmrechtsgesetz sei das Quorum (Anzahl Stimmen) zur Überweisung einer Vorlage von der Gemeindeversammlung an die Urne zu reduzieren. Die Begründung lautete, dass verschiedene Gemeinden die Gemeindeversammlung abgeschafft hätten und die Partizipation allgemein tief sei. Das führe teilweise zu einer verzerrten Haltung der Gemeindeversammlung bei Beschlüssen. Der Regierungsrat teilte die Haltung des Motionärs, dass die Partizipation bei Gemeindeversammlungen und damit die Legitimation der Beschlüsse verbessert werden könne. Ziel müsse aber sein, die Gemeindeversammlung zu stärken, nicht zu schwächen. Die Regierung beantragte daher eine Erheblicherklärung der Motion als Postulat. Der Vorstoss wurde von einer Mehrheit des Parlaments als Postulat überwiesen. Als Folge davon wurden nun diese Tipps und Hinweise veröffentlicht. Diese sollen den Gemeinden als Diskussionsbasis für Anpassungen und weitere Ideen bei der Durchführung von Gemeindeversammlungen dienen.

Larissa Probst

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