Erleichterte Einbürgerung

Das Verfahren für die erleichterte Einbürgerung läuft über das Staatssekretariat für Migration (SEM) beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Die Abteilung Gemeinden ist die Drehscheibe für das Einverlangen verschiedener Unterlagen im Auftrag des Bundes.

Bestimmungen für die erleichterte Einbürgerung im Ausland

Eine erleichterte Einbürgerung im Ausland ist möglich, wenn die gesuchstellende Person seit sechs Jahren mit einem Schweizer/einer Schweizerin verheiratet ist und sie sich mit der Schweiz eng verbunden fühlt.

Ist eine Person im Ausland geboren und hat ihr Schweizer Bürgerrecht verwirkt, kann eine Wiedereinbürgerung geprüft werden. Kinder von Schweizer Vätern oder Müttern erhalten das Schweizer Bürgerrecht automatisch.

Bestimmungen für die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz

Personen, die sich erleichtert einbürgern lassen möchten, müssen in der Schweiz wohnhaft und mindestens drei Jahre mit einem/einer Schweizer/in verheiratet sein. Sie haben fünf Jahre in der Schweiz gelebt; wovon sie das letzte Jahr vor der Einbürgerung in der Schweiz verbracht haben.

Vorgehen

  • Für die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz muss ein Gesuch an das Staatssekretariat für Migration (SEM) gestellt werden. Das entsprechende Formular ist bei der Wohngemeinde zu beziehen.
  • Das SEM prüft das Gesuch und schickt es in der Folge an die Abteilung Gemeinden weiter.
  • Die Abteilung Gemeinden holt die Akten des Amtes für Migration und einen Erhebungsbericht bei der Luzerner Polizei ein. Die Polizei führt ein Einbürgerungsgespräch mit den Gesuchstellenden durch. Dabei werden insbesondere auch Aspekte der Integration und Kenntnisse der Schweiz geprüft (vgl. Fragebogen) und bei jungen Gesuchstellenden ein Bericht der Schulleitung eingeholt (vgl. Bericht Schulleitung).
  • Nach der Überprüfung werden die gesamten Unterlagen an das SEM retourniert.
  • Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erhält die Abteilung Gemeinden den rechtskräftigen Entscheid. Diesen leitet es zur endgültigen Registrierung im Zivilstandsregister an das Zivilstandsamt der neuen Schweizer Heimatgemeinde weiter.
Informationen des Staatssekretariat für Migration (SEM) zur erleichterten Einbürgerung
Link

 

Fragebogen mit 100 Fragen zur Schweiz
Fragebogen

 

Bericht der Schulleitung
Bericht Vorlage