Abteilung Gemeinden

Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung ist der häufigste Fall im Kanton Luzern. Zentrale Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung sind:

  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Grundsatz mit Ausnahmen)
  • Niederlassungsbewilligung ("C-Ausweis")
  • erfolgreiche Integration
  • Vertrautsein mit den örtlichen Lebensverhältnissen

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Einbürgerungswillige Person reicht ein Gesuch bei der Gemeinde ein
  • Die Gemeinde prüft das Gesuch und sichert bei positiver Beurteilung das Gemeindebürgerrecht zu
  • Der Bund erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung 
  • Der Kanton erteilt das Kantonsbürgerrecht

Erst wenn alle drei Stellen das Gesuch positiv beurteilt haben, werden die Gesuchstellenden Schweizerinnen und Schweizer. 

Vorgehen Kanton

  • Nachdem die Gemeinde das Gemeindebürgerrecht zugesichert hat, leitet sie das Gesuch an die Abteilung Gemeinden zur Überprüfung weiter
  • Bei positiver Beurteilung beantragt die Abteilung Gemeinden die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung
  • Nach Vorliegen der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung erteilt die Abteilung Gemeinden das Kantonsbürgerrecht

Erst jetzt können Gesuchstellende Schweizerinnen und Schweizer werden. Das gesamte Verfahren von Bund und Kanton dauert vier bis sechs Monate. 

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