15.12.17
Auf den 1. Januar 2018 tritt das revidierte Adoptionsrecht in Kraft. Ab sofort sind die notwendigen neuen Merkblätter und Formulare auf der Webseite der Abteilung Gemeinden erhältlich.
Das neue Recht bringt insbesondere bei der Stiefkindadoption eine Öffnung. Nach bisherigem Recht konnten in der Schweiz nur verheiratete Personen das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Ab Januar 2018 ist diese sogenannte Stiefkindadoption auch für Personen in eingetragener Partnerschaft möglich, ferner bei faktischer Lebensgemeinschaft – also unabhängig vom Zivilstand.
Diese Anpassung berücksichtigt gewandelte gesellschaftliche Wertvorstellungen und stärkt das Kindeswohl. Mit der Neuerung kann ein Paar das Stiefkind vollständig in die Familie integrieren und Vorkehrungen für einen allfälligen Tod des leiblichen Elternteils treffen. Die gemeinschaftliche Adoption fremder Kinder indes ist weiterhin nur bei verheirateten Paaren möglich.
Mehr Informationen zum neuen Adoptionsrecht finden Sie hier.
Die neuen Dokumente finden Sie hier.