Abstimmen im Ausland

Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, sind im Kanton Luzern nur bei eidgenössischen Vorlagen stimm- und wahlberechtigt. Sie haben die Möglichkeit, ihre Stimme persönlich oder brieflich abzugeben.

Das Abstimmungsmaterial wird so früh wie möglich versandt (5-6 Wochen vor dem Abstimmungssonntag). Voraussetzung für das rechtzeitige Eintreffen der Unterlagen bei den Auslandschweizerinnen und -schweizern ist ein zuverlässiges Postsystem im Land des Wohnsitzes und die frühzeitige Meldung von Adressänderungen an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland.

 

Aus aller Welt

Von den derzeit rund 6600 Personen, die aus dem Ausland ihre politischen Rechte wahrnehmen, leben etwa 4500 in Europa, davon knapp zwei Drittel in unseren fünf Nachbarländern. Der Rest ist über die ganze Welt verteilt.

E-Voting