Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, sind im Kanton Luzern nur bei eidgenössischen Vorlagen stimm- und wahlberechtigt. Sie haben die Möglichkeit, ihre Stimme persönlich oder brieflich abzugeben.
Das Abstimmungsmaterial wird so früh wie möglich versandt (5-6 Wochen vor dem Abstimmungssonntag). Voraussetzung für das rechtzeitige Eintreffen der Unterlagen bei den Auslandschweizerinnen und -schweizern ist ein zuverlässiges Postsystem im Land des Wohnsitzes und die frühzeitige Meldung von Adressänderungen an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland.