Erleichterte Einbürgerung

22.02.18

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, können sich ab sofort erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt. Das untenstehende Video des Staatssekretariats für Migration (SEM) erklärt, was für die erleichterte Einbürgerung nötig ist.