Heiratsanerkennung in der Schweiz

Damit die Schweizer Behörden die im Ausland geschlossene Ehe ihrer Bürgerinnen und Bürger anerkennen und in das schweizerische Personenstandsregister eintragen können, ist Folgendes zu beachten:

  • Heirat melden
    Melden Sie die Heirat bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft, Konsulat), damit diese die Dokumente übersetzen, überprüfen, beglaubigen und an die für die Anerkennung zuständige Aufsichtsbehörde des Heimatkantons weiterleiten kann.

  • Entscheid der Aufsichtsbehörde
    Die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Kantons Luzern wird über die Gültigkeit der im Ausland geschlossenen Ehe von Luzerner Kantonsbürgerinnen und -bürgern entscheiden.

  • Beurkundung
    Die Heirat wird vom Sonderzivilstandsamt des Kantons Luzern – es ist wie die Aufsichtsbehörde der Abteilung angegliedert – im Schweizer Personenstandsregister beurkundet. Der Schweizer Wohnort erhält eine entsprechende Mitteilung darüber.

  • Familienausweis
    Das zuständige Zivilstandsamt des Luzerner Heimatortes wird sodann dem in der Schweiz wohnhaften Ehegatten einen Familienausweis zustellen. Dieser ist unter anderem zur Regelung des Aufenthalts des ausländischen Ehepartners beim Amt für Migration nötig.

Einreise in die Schweiz

Weitere Informationen finden Sie beim Amt für Migration des Kantons Luzern.

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