Die Abteilung Gemeinden prüft und beurkundet Zivilstandsereignisse von Bürgerinnen und Bürgern des Kantons Luzern, die im Ausland stattfanden. Dazu gehören:
- Geburt
- Kindesanerkennung
- Adoption
- Heirat
- Eingetragene Partnerschaft
- Scheidung
- Namensänderung
- Tod
Weitaus häufigstes Ereignis ist die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Heirat in der Schweiz. Deswegen bezieht sich der nachfolgende Ablauf darauf. Bei den anderen Zivilstandsereignissen ist das administrative Vorgehen ähnlich.