Auslandereignisse

Die Abteilung Gemeinden prüft und beurkundet Zivilstandsereignisse von Bürgerinnen und Bürgern des Kantons Luzern, die im Ausland stattfanden. Dazu gehören: 

  • Geburt
  • Kindesanerkennung
  • Adoption
  • Heirat
  • Eingetragene Partnerschaft
  • Scheidung
  • Namensänderung
  • Tod

Weitaus häufigstes Ereignis ist die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Heirat in der Schweiz. Deswegen bezieht sich der nachfolgende Ablauf darauf. Bei den anderen Zivilstandsereignissen ist das administrative Vorgehen ähnlich.

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen