Abteilung Gemeinden

Familienforschung

Die Forschung im Zivilstandsregister ist bewilligungspflichtig.

Datenschutz
Daten von Personen und Angaben über die Familienbeziehungen dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen bekannt gegeben werden. Das Zivilstandsamt darf keine Auskünfte über lebende Familienangehörige erteilen.

Sollten Sie zum Nachführen eines Stammbaums Angaben über lebende Personen benötigen, wenden Sie sich am besten an die Nachkommen. Bei der Nachforschung über deren Aufenthalt können wir keine Unterstützung leisten, da weder wir noch die Zivilstandsämter über Adressen verfügen. Diese sind bei den Einwohnerkontrollen der aktuellen oder früheren Wohnorte zu erfragen.

Wichtiger Hinweis
Das Staatsarchiv kann auf Anfrage einzelne Angaben über verstorbene Personen aus den älteren Registern ergänzen oder präzisieren, wenn mindestens der Name der Person, der Heimatort (Bürgerort) und das Datum (oder mindestens das Jahr) des gesuchten Ereignisses bekannt sind. Weitergehende Forschungen können aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt werden. Im Staatsarchiv stehen den Forschenden die Zivilstandsregister mit Ausnahme der letzten 100 Jahre frei zur Einsicht zur Verfügung. Für die Einsicht in die Register der jeweils letzten hundert Jahre ist eine Bewilligung durch die Abteilung Gemeinden erforderlich. Sie schliesst die Daten lebender Personen aus.

Formen der Auskunftserteilung
Sofern ein Auskunftsbegehren begründet ist und eine Berechtigung festgestellt wird, kann das Zivilstandsamt gegen Gebühren die gewünschten Auskünfte gestützt auf die Registereintragungen geben. Folgende drei sind möglich:

  • Zivilstandsregisterauszüge: Familienscheine geben Auskunft über die Zusammensetzung einer einzelnen Familie aus patriarchalischer Sicht (Ehemann, Ehefrau/en, Kinder).
  • Bestätigungen: Auskunft über gewisse Familienverhältnisse, sofern sie aus den Registern ersichtlich sind und ein berechtigtes Interesse besteht.
  • Einsichtnahme in die Zivilstandsregister: Die Einsichtnahme in die Zivilstandsregister bedarf einer Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde. Das Gesuchsformular kann im Downloadbereich oder direkt unten auf dieser Seite heruntergeladen werden. Die Bewilligung ist drei Jahre gültig und kostet CHF 100.00

Wichtig: Dem Gesuch ist immer eine Kopie der ID oder des Reisepasses beizulegen.

Gesuchsformular für Einsichtnahme in die Zivilstandsregister

Informationen des Staatsarchiv des Kantons Luzern

Stammbaum
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