Abteilung Gemeinden

Adoption

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement, Abteilung Gemeinden, ist zuständig für:

  • Verfahren zur Aufnahme von Kindern im Hinblick auf eine Adoption (Pflegekinderbewilligung)
  • Entscheide über die Adoption
  • Auskünfte über die leiblichen Eltern, über deren direkte Nachkommen sowie über das Adoptivkind
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